Aufklärung über die Behandlungskosten

 

Patientenaufklärung / Behandlungsvertrag

Leistungen für Privat- und zusatzversicherte Patienten sowie Beihilfeempfänger

werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Abrechnungspraxis orientiert sich weitestgehend an den Leistungen der privaten Krankenversicherungen.
Allerdings ändern sich deren Bedingungen für Heilpraktikererstattungen fortlaufend und variieren bei den Versicherungsträgern.
Bitte erkundigen Sie sich gezielt bei Ihrer Kasse, in welchem tariflichen Umfang Heilpraktikerleistungen erstattet werden.

Je nach Tarif, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, werden diese Kosten vollständig oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 80% oder 60%) oder nur mit dem Mindestsatz der GebüH pro Rechnung übernommen.

Es gibt ebenfalls tarifliche Vereinbarungen, in denen nur festgelegte Beträge für Heilpraktikerleistungen innerhalb eines oder innerhalb von zwei Jahren erstattet werden. Nach Ausschöpfung dieses Festbetrages müssten Sie weitere Leistungen für den restlichen Zeitraum selbst tragen.

Viele Versicherungstarife enthalten einen jährlichen Selbstbehalt, der von Erstattungen abgezogen wird.

Bitte teilen Sie Ihrem Behandler vorher mit, wenn in Ihrem Versicherungsvertrag bestimmte Erkrankungen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sein sollten.

Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse B

erhalten die Behandlungskosten in der Regel nur zu einem geringen Teil erstattet (ca. 15-20%) Die Erstattungspraxis weicht stark von denen der privaten Krankenversicherungen ab und folgt z.T. eigenen Regeln.

Selbstzahler

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Heilpraktikerkosten nicht
! Der Stundensatz beträgt momentan € 95,-
jedoch mindestens € 60,- pro Konsultation / Termin.

Wenn Medikamente für Injektionen zum Einsatz kommen sollten, werden diese gesondert berechnet, und Sie entsprechend aufgeklärt.

Wenn Sie auf Bezuschussung durch die gesetzlichen Kassen für osteopathische Behandlungen wertlegen, erkundigen Sie sich bitte dort, welche Therapeuten dafür in Frage kommen.

Die Erstaufnahme kann, je nach Umfang der Erkrankung, 1-2 Stunden dauern.
Folgetermine sind in der Regel Einstundentermine.
Es wird darum gebeten den anfallenden Betrag jeweils nach der Behandlung in bar zu begleichen.
Erkundigen Sie sich, in wie weit Sie die Kosten als medizinisch notwendige Aufwendungen absetzen können.

Wie viele Behandlungen notwendig sein werden, hängt von der Diagnose und der Reaktionsfähigkeit auf naturheilkundliche Therapien ab und kann z.T. erst nach 1-4 Sitzungen eingeschätzt werden.

Naturheilkundliche Methoden.

Sie werden hiermit darüber  informiert, dass bei der Behandlung  zum Teil naturheilkundliche Methoden eingesetzt werden, die nach schulmedizinischen Maßstäben nicht, oder noch nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Somit soll das diagnostische und therapeutische Angebot in dieser Praxis kein Heilversprechen darstellen. Es ergänzt, aber ersetzt nicht notwendige schulmedizinische Maßnahmen.

Ziel der Naturheilkunde ist es in erster Linie die Selbstheilungskräfte zu unterstützen. Reaktionen auf Behandlungen sollen einer Neuausrichtung dienen, damit sich eine stabilere und individuelle Gesundheit etablieren kann.
Bitte bleiben Sie daher in Austausch mit Ihrem Therapeuten.

Über entsprechende Wirkungen, mögliche Reaktionen und Nebenwirkungen der Ihnen vorgeschlagenen Therapieformen werden Sie je nach Vorgehensweise separat aufgeklärt.

Wenn Sie unter einem akuten Infekt leiden bitte ich Sie Ihren vereinbarten Termin rechtzeitig zu verschieben und sich ärztlich behandeln zu lassen.

Datenschutz  / ärztliche Schweigepflicht:

Alle Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Ihre Daten werden in der praxisinternen Datenverarbeitung gespeichert, vertraulich behandelt und an Außenstehende nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis weitergeleitet. Näheres in unserer Patienteninformation gemäß der Datenschutz-Grundverordnung sowie unter Datenschutz.

Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden kann ein Ausfallhonorar von  € 50,00   berechnet werden, sofern der Termin nicht erneut vergeben werden konnte.

Ich werde hiermit darüber aufgeklärt, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch die Versicherung u./o. Beihilfe grundsätzlich nicht garantiert werden kann und immer der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen ist.